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AKTUELLE RECHTSPRECHUNG -CURRENT TAX JURISDICTION ON INSOLVENCY
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BFH-Urteil vom 27.10.2020 VIII R 19/18
Zur Aufteilung der Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners bei vom Insolvenzverwalter beantragter Zusammenveranlagung und zur Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages.

Beschluss vom 30. Juni 2020, IX R 27/18 ECLI:DE:BFH:2020:B.300620.IXR27.18.0
Erlass eines "Erstattungsbescheids" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BFH-Urteil vom 19. August 2020, XI R 32/18, ECLI:DE:BFH:2020:U.190820.XIR32.18.0
Zur Passivierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt
Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, löst selbst dann weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden operativen Geschäftstätigkeit aus der Sicht des Bilanzstichtages nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, und eine tatsächliche Belastung des Schuldnervermögens voraussichtlich nicht eintreten wird.

BFH-Urteil vom Urteil vom 07. Juli 2020, X R 13/19, E-CLI:DE:BFH:2020:U.070720.XR13.19.0
1. Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Betriebsgrundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert und hierdurch --infolge Aufdeckung stiller Reserven-- ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ausgelöst, ist die auf den Gewinn entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwaltung bzw. Verwer-tung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit.
2. Die Massezugehörigkeit des Vermögensgegenstandes sowie dessen fehlende Freigabe durch den Insolvenzverwalter stellen die entscheidenden Wertungsmomente für die An-nahme von Masseverbindlichkeiten dar.

BFH-Urteil vom 28. Mai 2020, V R 2/20, ECLI:DE:BFH:2020:U.280520.VR2.20.0 
Ordnet das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 InsO an, dass Verfügun-gen des Insolvenzschuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, werden Drittschuldner aus Leistungen an den Insolvenzschuldner gemäß § 24 Abs. 1 InsO nur unter den Voraussetzungen des § 82 InsO befreit. Hat der Drittschuldner mangels Schuldbefreiung nochmals an den Verwalter im Eröffnungsverfahren oder im er-öffneten Verfahren zu zahlen, entsteht eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 oder Abs. 4 InsO.

BFH-Beschluss vom 16. Juni 2020, II B 65/19, ECLI:DE:BFH:2020:B.160620.IIB65.19.0
Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprü-che des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenz-schuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

BFH-Beschluss vom 07.05.2020, V R 14/19 ECLI:DE:BFH:2020:B.070520.VR14.19.0
vgl. auch BFH-Beschluss vom 07.05.2020, V R 18/19; ECLI:DE:BFH:2020:B.070520.VR19.19.0
Der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer ei-nem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung nach § 270a InsO unterliegt, ist weder nach § 55 Abs. 2 InsO noch nach § 55 Abs. 4 InsO eine Masseverbindlichkeit; auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht (Anschluss an BGH vom 22.11.2018 - IX ZR 167/16, BGHZ 220, 243).

BFH-Urteil vom 18.12.2019, XI R 10/19
Hat der Insolvenzverwalter Kenntnis davon, dass der Insolvenzschuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, oder war eine solche Tätigkeit für ihn erkennbar, ist er in einem nach dem 30.06.2007 eröffneten Insolvenzverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO verpflichtet, unverzüglich zu erklären, ob er die Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freigibt oder nicht. Verletzt der Insolvenzverwalter diese Pflicht, führt sein pflichtwidriges Unterlassen dazu, dass Verbindlichkeiten "in anderer Weise" i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden. Eine formfrei mögliche Freigabeerklärung wirkt grundsätzlich erst ab ihrem Zugang beim Insolvenzschuldner (ex nunc). Die Überleitung der Vertragsverhältnisse, die der selbständigen Tätigkeit des Schuldners dienen, wirkt nicht auf Forderungen und Verbindlichkeiten zurück, soweit diese vor Wirksamwerden der Erklärung entstanden sind.

BFH-Urteil vom 27.11.2019, XI R 35/17 ECLI:DE:BFH:2019:U.271119.XIR35.17.0
Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i.S. des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO

FG Hessen, Urteil vom 19.11.2019 - 6 K 1571/18
Umsatzsteuerverbindlichkeiten bei Zahlungseingängen auf dem Konto eines Insolvenzschuldners als Insolvenz- oder Masseverbindlichkeiten

BFH-Urteil vom 15.10.2019, VII R 31/17 ECLI:DE:BFH:2019:U.151019.VIIR31.17.0
Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter Organschaft im Insolvenzverfahren

BFH-Urteil 30.7.2019, VIII R 21/16 ECLI:DE:BFH:2019:U.300719.VIIIR21.16.0 (veröffentlicht 23.01.2020)
Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

BFH-Urteil vom 18.9.2019, XI R 19/17 ECLI:DE:BFH:2019:U.180919.XIR19.17.0 (veröffentlicht 23.01.2020)
Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der Insolvenz

BFH-Urteil 17.9.2019, VII R 31/18 ECLI:DE:BFH:2019:U.170919.VIIR31.18.0 (veröffentlicht am 30.01.2020)
Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren.

BFH-Urteil vom 10.7.2019, X R 31/16 ECLI:DE:BFH:2019:U.100719.XR31.16.0 (veröffentlicht am 19.12.2019)
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Einkünfte des Insolvenzschuldners aus einer (treuhänderischen) Beteiligung an einer Personengesellschaft

BFH-Urteil vom 6.6.2019, V R 51/17 ECLI:DE:BFH:2019:U.060619.VR51.17.0 (veröffentlicht am 28.11.2019)
Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

BFH-Urteil vom 21.3.2019, III R 30/18 ECLI:DE:BFH:2019:U.210319.IIIR30.18.0 (veröffentlicht am 11.07.2019)
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

BFH-Urteil Urteil vom 2.4.2019, IX R 21/17 ECLI:DE:BFH:2019:U.020419.IXR21.17.0 (veröffentlicht am 27.06.2019)
Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

BFH-Urteil vom 24.10.2018, I R 78/16 ECLI:DE:BFH:2018:U.241018.IR78.16.0 (veröffentlicht am 10.04.2019)
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

BFH-Urteil vom 15.1.2019, VII R 23/17 ECLI:DE:BFH:2019:U.150119.VIIR23.17.0 (veröf-fentlicht am 20.03.2019)
Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gemäß § 103 Abs. 2 InsO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

BFH-Beschluss vom 7.1.2019, IX B 79/18 ECLI:DE:BFH:2019:BA.070119.IXB79.18.0 (veröffentlicht am 13.02.2019)
Einkommensteuer: Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

BFH-Beschluss vom 15.11.2018, XI B 49/18 ECLI:DE:BFH:2018:B.151118.XIB49.18.0 (veröf-fentlicht am 30.01.2019)
Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit.

BFH-Beschluss vom 18.9.2018, XI R 54/17 ECLI:DE:BFH:2018:B.180918.XIR54.17.0 (veröffentlicht am 02.01.2019)
1. NV: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Geschäfts-führer einer GmbH im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderungen gemäß § 166 AO ausgeschlossen ist, wenn er der Forderungsanmeldung des FA hätte widersprechen können, dies aber unterlassen hat. 
2. NV: Mangelnde Kenntnisse der Grundpflichten eines Geschäftsführers einer GmbH entschuldigen eine Pflichtverletzung nicht.






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